Um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) Leistungen abrechnen zu können, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem kantonalen Tarifvertrag KVG beitreten.
► Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
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