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Kantonaler Tarifvertrag KVG

Kantonaler Tarifvertrag KVG

Die kantonalen Tarifverträge sind Sache der kantonalen Ärztegesellschaften. Jeder kantonale Ärztegesellschaft führt dazu Verhandlungen mit den jeweiligen Einkaufsgemeinschaften.

Um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) Leistungen abrechnen zu können, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem kantonalen Tarifvertrag KVG beitreten. 

► Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.


Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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