Spartenanerkennung

Das Thema der Spartenanerkennung von TARDOC ist für einen Teil der Ärzteschaft seit Mitte Oktober 2025 von Bedeutung und wird sich über die kommenden Jahre hinweg als fortlaufender Prozess gestalten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema:

Im Gegensatz zu TARMED gibt es bei TARDOC nur noch 2 Sparten, welche anerkannt werden müssen, um Tarifpositionen mit dieser Sparte abrechnen zu dürfen. Dies sind die Sparten «Chronic Care» (alle Tarifpositionen des TARDOC-Kapitels AK.05) und «Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie inkl. Infrastruktur» (alle Tarifpositionen des TARDOC-Kapitels EA.05). Bei den Ambulanten Pauschalen gibt es keine Spartenanerkennungen.

  • Bei OP-Sälen und Interventioneller Schmerztherapie braucht es keine Spartenanerkennungen mehr.
  • Die Spartenanerkennung selber wird seit dem 15.10.2025 über LegiData möglich sein und muss vorhanden sein, bevor Sie Leistungen aus dieser Sparte abrechnen können.
    • Ausserdem empfehlen wir Ihnen, das Video zur Online-Veranstaltung «Infolunch» der OAAT zum Thema Spartenanerkennung anzuschauen: (Infoveranstaltungen – OAAT OTMA > Infolunch 7 – Prozess der Spartenanerkennung.
      Dort werden Sie im Detail darüber informiert, wie Sie Spartenanerkennung beim SASIS Portal beantragen können.
  • Die Kriterien für die Anerkennung der Sparte finden sich hier: Spartenanerkennung – OAAT OTMA​​​​​​​

Weitere Informationen zum Thema Spartenanerkennung finden Sie hier:


Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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