Sparten allgemein

Im TARDOC gibt es sogenannte Sparten. Die Sparte bezeichnet den Ort der Leistungserbringung. Diese Information ist relevant, um für eine Leistung den korrekten Minuten-Kostensatz zu berechnen, der sich aus der für die Leistungserbringung notwendigen Infrastruktur, den Geräten sowie dem nichtärztlichen Personal zusammensetzt.

Unter den Tarifpartnern wurde festgelegt, in welchen Sparten zur Sicherung der Qualität (nach Art. 43, Abs. 2 lit. d KVG) gewisse Qualifikationsvoraussetzungen für das nichtärztliche Personal erfüllt sein müssen, damit die darin erbrachten Leistungen gemäss Tarif abgerechnet werden dürfen (Anerkennungssparten).

Im TARDOC gibt es zwei Kategorien von Sparten:

  • Sparten, für die es keine Vorgaben gibt: Um Leistungen in diesen Sparten abrechnen zu können, müssen die Sparten nicht bewilligt werden.
  • Anerkennungssparten: hierunter fallen im TARDOC nur noch Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie (TARDOC-Kapitel EA.05, Sparten-Codes 0037, 0038) sowie «Chronic Care» (TARDOC-Kapitel AK.05, Sparten-Code 6008)

 

*Hinweis für Personen, die sich schon länger mit dem TARDOC auseinandergesetzt haben: die ursprünglich angedachte weitere Spartenkategorie der «einfachen Deklarationssparten» wird nicht eingeführt.


Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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