Als Weiterbildungstitel gelten die SIWF-anerkannten Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise).
Der Arzt / die Ärztin hat das Recht seit 01.01.2026 folgende Tarifpositionen des TARDOC sowie folgende Ambulanten Pauschalen abzurechnen, ohne dafür Besitzstand beantragen zu müssen:
Alle TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen, die von allen Ärzten abrechenbar sind (qualitative Dignität "9999 - Alle") sowie all diejenigen TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen, bei welchen unter qualitative Dignität mindestens ein Weiterbildungstitel hinterlegt ist, welcher bei beim Arzt / bei der Ärztin auf www.doctorfmh.ch (unter Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweis) resp. unter myFMH (unter Diplome Weiterbildung) hinterlegt ist.
Die Details zur Anwendung der qualitativen Dignitäten sind im Tarifstrukturvertrag, Anhang F, Dignitäten (bisher: Dignitätskonzept) geregelt.
Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition, konnte er oder sie bis am 15.11.2025 einen Besitzstand anmelden.
Wenn Sie wissen wollen, welche TARDOC-Positionen und Ambulanten Pauschalen Sie mit Ihren unter Ihrem Profil auf www.doctorfmh.ch aufgeschaltet Weiterbildungstiteln ab 01.01.2026 (ohne Besitzstand) abrechnen dürfen, können Sie das im folgenden Excel-Dokument nachsehen.
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
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4600 Olten
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